Unter einem Dach
Die neue Elternschule auf dem Gelände der Uniklink begleitet werdende Mütter und Väter umfassend vor und nach der Geburt.
© Sabrina Hoffmann
Der Antrag erfordert einiges an Planung: Wer nimmt wann welche Monate? Elterngeld Basis oder Plus? Dafür fehlt nach der Geburt oft die Zeit. Die Anträge können zwar erst nach der Geburt eingereicht werden, aber man sollte sich alle Formulare schon vor der Geburt besorgen und alle benötigten Unterlagen und Dokumente zusammensuchen.
Maximal drei Jahre stehen jedem angestellten Elternteil zu. Spätestens sieben Wochen vor Beginn muss die Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Für Mütter im Mutterschutz gilt, der Antrag (hier kannst Du Dir eine Vorlage herunterladen) muss in der Woche nach der Geburt beim Arbeitgeber sein. Am besten mit quittiertem Einschreiben. Das Schreiben kann vorbereitet werden und wird nach der Geburt nur mit dem Datum ergänzt.
Den Text vorbereiten und nach der Geburt nur noch die Daten und ein Foto des Babys ergänzen. Bei zahlreichen Online-Kartenmachern gibt es tolle kreative Vorlagen zur Gestaltung.
Krankenhäuser und Geburtshäuser bieten Informationsabende inklusive Kreißsaalführung an. Wer eine Hausgeburt wünscht, sollte sich so früh wie möglich um eine entsprechende Hebamme bemühen. Ausführliche Informationen zu den Geburtsorten in Düsseldorf und Umgebung gibt es in unserem Klinikführer ab Seite 87. Steht die Entscheidung, ist es sinnvoll, die Geburt vorab anzumelden.
Schwangere sollten sich frühzeitig eine Hebamme suchen, die sie begleitet. Die meisten Hebammen bieten Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitungskurse und Nachsorge an. Eine gute Anlaufstelle in Düsseldorf ist die Hebammenzentrale.
Schwangere müssen ihren Arbeitgeber nicht über die Schwangerschaft informieren. Allerdings stehen ihnen dann auch nicht die Rechte einer Schwangeren zu. Sobald der Arbeitgeber informiert ist, greift der besondere Kündigungsschutz. Die meisten Frauen warten die ersten zwölf Wochen ab.
Es ist sinnvoll, sich schon vor der Geburt einen guten Kinderarzt zu suchen, da einige Ärzte keine neuen Babypatienten mehr nehmen. Im ersten Lebensjahr stehen zahlreiche Untersuchungen an, daher sollte der Kinderarzt gut erreichbar sein. Empfehlungen von anderen Eltern können hilfreich sein.
Für Erstgebärende empfiehlt sich besonders ein Geburtsvorbereitungskurs, den viele Kliniken und Hebammenpraxen anbieten. Diese sind oft ausgebucht, daher hat eine frühe Anmeldung Sinn. Zertifizierte Kurse, die von Hebammen geleitet werden, werden ganz oder teilweise von den Krankenkassen bezuschusst.
Frauenarzt bzw. Hebamme stellen der Schwangeren eine Geburtstermin Bescheinigung aus. Damit errechnet die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld für Angestellte, das während des Mutterschutzes gezahlt wird. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Frühchen, Mehrlingen oder Kindern, die mit einer Behinderung geboren werden, gelten längere Fristen.
Verheiratete haben das gemeinsame Sorgerecht. Unverheiratete Mütter sind automatisch alleine sorgeberechtigt. Soll das Sorgerecht mit dem Vater geteilt werden, muss eine gemeinsame Sorgerechtserklärung beurkundet werden.
Werdende Eltern sollten sich früh nach einer Betreuungseinrichtung umsehen. Kita-Betreuungsplätze für unter Dreijährige, gerade in den Innenstadtlagen, sind in Düsseldorf beim ersten Kind schwer zu bekommen. Über den Kita-Navigator kann das Kind schon vor der Geburt angemeldet werden.
Falls der werdende Vater seine Familie in der ersten Zeit nach der Geburt tatkräftig unterstützen will, sollte er frühzeitig Urlaub beim Arbeitgeber beantragen. Auch besteht die Möglichkeit, Elternzeit direkt ab Geburt zu beantragen.
Ist das Kind auf der Welt, braucht es eine Krankenversicherung. Werdende Eltern sollten sich schon vorab bei ihren Krankenkassen erkundigen, wie das Kind nach der Geburt versichert werden kann. Meist genügt ein Anruf, die Versicherung schickt dann die Unterlagen.
Tags: Schwangerschaft
Kategorien: Gesunde Familie